- Pauschalreisen, Flug- und Bahnreisen
Kanzlei für Reiserecht
Statt Sonne, Strand und Meer, weist Ihre Pauschalreise Mängel auf, Ihr Flugzeug hatte Verspätung oder ist gar nicht erst gestartet, Ihr Koffer wurde von der Fluggesellschaft nicht transportiert oder beschädigt. In solchen Fällen kann man nicht von Urlaub sprechen. Deshalb beraten wir Sie als Anwaltskanzlei aus Hannover in allen rechtlichen Belangen Ihrer Reise, damit Ihre Ansprüche gerecht werden.
- Experten für Reiserecht in Hannover
Unsere Leistungen
- Pauschalreisen
- Flugverspätung / Annullierung / Nichtbeförderung
- Gepäckverspätung / Gepäckverlust / Beschädigung von Reisegepäck
Kostenlose Ersteinschätzung
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Fluggastrecht
Im Falle einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung haben Sie in der Regel weitreichende Ansprüche gegen Ihre Fluggesellschaft. Beispielsweise haben Sie bei einer Flugverspätung von drei Stunden oder mehr Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung von 250,00 / 400,00 / 600,00 Euro (je nach Flugstrecke) nach der Fluggastrechte-Verordnung.
Bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck haben Sie auch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, die den Schaden in der Regel ersetzen muss. Auch wenn Sie ein Flugticket stornieren, das nach seinen Bedingungen nicht storniert werden kann und keine Erstattung zulässt, lässt sich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung oft eine zumindest teilweise Erstattung durchsetzen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und wie Sie diese durchsetzen können. Die Kanzlei Duran unterstütze Sie gerne in Hannover und bundesweit bei Ihren rechtlichen Problemen rund um Ihren Flug.
Anschlussflug verpasst?
Falls Sie Ihren Anschlussflug nicht erreicht haben, stehen Ihnen als Reisenden Schadensersatzansprüche nach der EG-Verordnung 261/04 zu. Die Entschädigung bei einer Stecke außerhalb der EU von etwa 3.500 km besteht ein Anspruch auf 600€ pro Person. Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung zahlen, sofern hierfür außergewöhnliche Umstände verantwortlich waren. Dazu zählen unter anderem Streiks, Unwetter oder Terrorgefahr. Fluggesellschaften benutzen angebliche außergewöhnliche Umstände oft, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Für Passagiere ist es nur schwer zu überprüfen, welche Gründe für die Flugverspätung oder Flugannullierung verantwortlich sind.

- Reiserecht
Pauschalreiserecht
Bei Pauschalreisen haben Sie gegenüber Ihrem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wenn während der Reise Mängel auftreten. Zeigen Sie die Mängel unverzüglich bei Ihrem Reiseveranstalter an und fordern Sie ihn auf, Abhilfe zu schaffen.
Die so genannte Frankfurter Tabelle hilft Ihnen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, wie hoch Ihre Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen aufgetretener Mängel sind. Die Werte dienen aber nur als Richtwert. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall. und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
- Reiserücktritt
Kündigung des Reisevertrages
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn formlos und ohne Angabe von Gründen von der gebuchten Reise zurücktreten. Allerdings müssen sie dann eine angemessene Entschädigung in Form von Stornokosten an den Veranstalter zahlen. Die Stornokosten für eine typische Pauschalreise mit Flug und Hotel werden konkret berechnet:
- 20 % des Reisepreises bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn, danach
- 30 % bei Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn, danach
- 40 % bei Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn, danach
- 50 % bei Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn und
- 75 % ab vorgesehenem Reisebeginn, also bei Nichtantritt.
Neben der Kündigungsmöglichkeit hat der Reisende ein zusätzliches besonderes Kündigungsrecht bei höherer Gewalt. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendem plötzlichem Ereignis, das weder dem Veranstalter noch dem Reisenden zurechenbar ist und auch nicht durch äußerste Sorgfalt abgewendet werden kann.
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