Das Anerkennungsverfahren

Ein in Deutschland ergangenes Urteil ist nicht ohne weiteres im Ausland durchsetzbar. Um die Durchsetzbarkeit auch im Ausland zu erlangen muss ein vollwertiges Anerkennungsverfahren in dem jeweiligen Land durchgeführt werden. Für die Durchführung derartiger Anerkennungsverfahren - insbesondere in der Türkei - sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Anerkennung einer Ehescheidung im Ausland

Eine Ehescheidung hat grundsätzlich nur in dem Land Wirkung, in dem sie vollzogen wurde. Die einzelnen Länder sind also nicht an die Urteile anderer Staaten gebunden.. Damit die deutsche Scheidung im Ausland anerkannt werden kann, muss daher ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.

Ablauf des Anerkennungsverfahren
in Ehescheidungssachen

Bevollmächtigen uns beide Parteien für das Anerkennungsverfahren, so ist das Verfahren in der Regel nach 4 Wochen abgeschlossen und die notwendigen Eintragungen in den Personenstandsregistern sind berichtigt.

Bevollmächtigt uns nur eine Partei, dauert das Verfahren deutlich länger, da die Zustellung nach Deutschland über das Konsulat erfolgen muss.

Im Verlauf des Anerkennungsverfahrens sind wir Ihr Ansprechpartner vor Ort. Sie senden uns alle notwendigen Unterlagen zu, wir prüfen diese auf Vollständigkeit und leiten sie dann an unsere Partner-Kanzleien in der Türkei weiter. Während des Anerkennungsverfahrens überwachen wir das Verfahren und informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens. Sie müssen dafür nicht in die Türkei reisen und dementsprechend auch nicht vor Gericht erscheinen.

Schnell. Kompetent. International.

Unkomplizierte Beratung und engagierte Vertretung in Anerkennungsverfahren.